Pressemitteilungen

Einweihung und Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses

Bartolfede/Osterhagen

Am Samstag, dem 07. September 2024, ist es endlich soweit.

Nach einer langen Bauphase kann der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bartolfelde/Osterhagen feierlich seiner Bestimmung übergeben werden.

Dieses Ereignis wurde sehnsüchtig erwartet und soll natürlich gebührend gefeiert werden. Es werden dazu viele Gäste aus nah und fern erwartet.

Aus diesem Grund teilt die Stadtverwaltung mit, dass die Gemeindeverbindungsstraße (ehem. B 243) im Abschnitt Bartolfelde (Auffahrt ehem. Schinderhannes) bis Osterhagen (Abzweig Lauterberger Straße) im Zeitraum vom 07. – 08.09.2024 für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird.

Eine Umleitung wird eingerichtet. Weiterhin wird in der Bartolfelder Straße (Friedhof bis Königsberger Straße) und Osterhagener Straße (Weilroder Weg bis Abzweig Lauterberg) jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis für die sich daraus ggf. ergebenden Einschränkungen oder Behinderungen und lädt im Namen der Freiwilligen Feuerwehren Bartolfelde und Osterhagen zu einem Besuch in ihrem neuen Stützpunkt ein.

 

 

Anmeldestart für das KITA-Jahr 2025/2026

ab sofort über das KITA-Portal möglich

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz hat ein trägerübergreifendes Online-Anmeldesystem für Krippen- und Kindergartenplätze eingerichtet.

 

Seit dem 01.07.2024 sind Anmeldungen für das Kita-Jahr 2025-2026 möglich !

Die Anmeldefrist endet am 28.02.2025

Sie erreichen das Portal über den Link auf unserer Website.

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Voranmeldung für Ihre Wunscheinrichtungen abzugeben.
Auch wenn Sie bereits in der Vergangenheit eine schriftliche Anmeldung in einer der Kindertagesstätten oder bei der Stadtverwaltung Bad Lauterberg im Harz abgegeben haben, ist eine Online-Anmeldung notwendig.

Sollten Sie Fragen zum Anmeldeportal haben, wenden Sie sich bitte an

Frau Schenk:
Telefon: 05524 853165 oder E-Mail: schenk.m@badlauterberg.de
 

Ab sofort: Parken mit der Parkster-App in Bad Lauterberg im Harz

Autofahrer in Bad Lauterberg im Harz können ihre Parkscheine auf allen gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone lösen

„Nachdem die erste Testphase positiv verlaufen ist, freue ich mich, dass wir den Bürger*innen und unseren Gästen ab sofort das Parken per Smartphone-App als praktische Alternative zum Bezahlen mit Münzen ermöglichen“, sagt Rolf Lange, Bürgermeister in Bad Lauterberg. „Wer seinen Parkschein per App löst, hat den Parkscheinautomaten praktisch immer mit dabei und kann die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer einfach verlängern.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So einfach funktioniert das Smartphone-Parken:

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Patrik Lundberg, Geschäftsführer bei der Parkster Deutschland GmbH. Er betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.

„Schwarzparken“ lohnt nicht:

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Flyer oder der FAQ-Liste.

 

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