Pressemitteilungen

Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr werden die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Bad Lauterberg im Harz stellt hierzu bis zum 01. Juni 2023 die Vorschlagslisten für den Amtsgerichtsbezirk Herzberg am Harz auf. In der zweiten Jahreshälfte wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Verhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie Berufsrichter mit. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, jedoch sollten sich die Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Das Bekenntnis der Bewerberinnen und Bewerber zur verfassungsmäßigen Grundordnung der Bundesrepublik versteht sich von selbst. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die deutsche Staatsbürger sind, in der Stadt Bad Lauterberg im Harz wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes haben, finden umfangreiche Informationen unter www.schoeffenwahl.de. Das entsprechende Bewerbungsformular finden Sie unten auf dieser Seite oder kann ebenfalls unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.  

Bewerbungen müssen der Stadt Bad Lauterberg im Harz bis zum 31. März 2023 zugegangen sein.

Bewerbungsformular Schöffen

Bewerbungsformular Jugendschöffen

 

Ab sofort: Parken mit der Parkster-App in Bad Lauterberg im Harz

Autofahrer in Bad Lauterberg im Harz können ihre Parkscheine auf allen gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone lösen

„Nachdem die erste Testphase positiv verlaufen ist, freue ich mich, dass wir den Bürger*innen und unseren Gästen ab sofort das Parken per Smartphone-App als praktische Alternative zum Bezahlen mit Münzen ermöglichen“, sagt Rolf Lange, Bürgermeister in Bad Lauterberg. „Wer seinen Parkschein per App löst, hat den Parkscheinautomaten praktisch immer mit dabei und kann die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer einfach verlängern.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So einfach funktioniert das Smartphone-Parken:

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Patrik Lundberg, Geschäftsführer bei der Parkster Deutschland GmbH. Er betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.

„Schwarzparken“ lohnt nicht:

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Flyer oder der FAQ-Liste.

 

Marktbeschicker gesucht

Um das Angebot an frischen und regionalen Waren attraktiv zu halten und die Angebotsvielfalt auf unserem Wochenmarkt zu erweitern, suchen wir weitere Marktbeschicker, die ihre Waren auf unserem Wochenmarkt zum Verkauf anbieten möchten.

Der Bad Lauterberger Wochenmarkt findet jeden Freitag auf dem Kirchplatz in der Zeit von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt.

Es werden bevorzugt Marktbeschicker aus dem Bereich Gärtnerei und Gartenbau gesucht.

Interessierte melden sich bitte bei der Stadt Bad Lauterberg im Harz, Frau Pippig, unter 05524 / 853-149 oder senden ihre Bewerbung per E-Mail.

 

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