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Bauleitplanung

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Sachgebiet Bau-, Ordnungs- und Grundstücksverwaltung
Ritscherstraße 4
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 853-168
Telefax: 05524 853-223
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Servicezeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 50
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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Landkreis Göttingen - Fachbereich Bauen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551525-0
Telefax: 0551525-62588
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis­goet­tin­gen.de

Allgemeine Informationen

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Flächennutzungsplan :
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen .

Bebauungsplan :
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt:  Die örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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