Inhaltsbereich
Haushaltsplan
© Pixabay
Allgemeine Informationen
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune und ist für die Haushaltsführung verbindlich.
Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungen.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Haushaltsplanes
- im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen,
- im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, der Einzahlungen und der Auszahlungen für Investitionstätigkeit sowie der Einzahlungen und der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
- unter Angabe des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sowie
- unter Angabe des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
- des Höchstbetrages der Liquiditätskredite und
- der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer, wenn diese nicht in einer gesonderten Satzung bestimmt sind.
Bestandteile des Haushaltsplanes sind:
- der Ergebnishaushalt
- der Finanzhaushalt
- die Teilhaushalte
- der Stellenplan
Haushaltsplan 2025/2026
An dieser Stelle können Sie die einzelnen Bestandteile des Haushaltsplanes der Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Haushaltsjahre 2025/2026 einsehen.
Die Beschlussfassung durch den Rat erfolgte am 30. Januar 2025.
Die Genehmigung durch den Landkreis Göttingen erfolgte am 30. April 2025.
