Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt für
Gem. § 23 der 1. Sprengstoffverordnung benötigen sie für
eine Erlaubnis bzw. Befähigung.
Ihr Antrag kann ohne Erlaubnis bzw. Befähigung nicht bearbeitet werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 können Sie unter dem nachfolgenden Link beantragen:
Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks Klasse II | Bad Lauterberg im Harz - Serviceportal
Abbrennort
Dem Antrag ist ggf. ein Ausschnitt aus einer Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5000) mit eingezeichnetem Abbrennplatz und Sicherheitsabstand beizufügen.
Abbrennzeitpunkt
Nach Tarif Nr. 29.5 des Kostentarifes zur allgemeinen Gebührenverordnung vom 05. Juni 1997 in der z. Z geltenden Fassung wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
*) Pflichtfelder
Aufgaben:Sachgebietsleitung Ordnungsverwaltung
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