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Wasserentnahmeverbot aus Fließgewässern
Wasserentnahmeverbot aus Fließgewässern
Der Landkreis Göttiungen verbietet ab Freitag, dem 31.07.2026, bis zum 30.09.2026 it einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahmen aus Fließgewässern und schränkt die Wasserentnahmen aus dem Grundwasser auf dem Gebiet des Landkreises Göttingen ein.
Pressemitteilung vom 31.07.2026
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