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Wasserentnahmeverbot aus Fließgewässern
Wasserentnahmeverbot aus Fließgewässern
Der Landkreis Göttingen verbietet durch Allgemeinverfügung in der Zeit vom 31.07.2026 bis zum 30.09.2026 die Wasserenthame aus Fließgewässern und schränkt die Wasserentnahme aus dem Grundwasser auf dem Gebiet des Landkreises Göttingen ein.
Meldung vom 31.07.2026
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