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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 13.03. - 23.03.2026 während der Servicezeiten im Ratshaus öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Meldung vom 13.03.2026
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