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Bebauungsplan Nr. 54 "Hauptstraße-Mitte", 6. Änderung

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Planentwurf und die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Hauptstraße-Mitte" liegen in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschl. 13.08.2026 während der Dienststunden im Fachbereich Bauen, Ordnung und Soziales öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Meldung vom 09.07.2026
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