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Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks Klasse II

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Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag ausschließlich für Privatpersonen gilt.

Hinweise:

  • Der Antrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen ( § 23 ABS. 2 der 1. SprengV).
  • Die Angaben im Antrag sind Grundlage für die Prüfung, ob eine Ortsbesichtigung erforderlich ist.
  • Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.
Antragsteller / Verantwortliche Person

Antragsteller / Verantwortliche Person

Telefon*
Angaben zur Veranstaltung

Angaben zur Veranstaltung

Angaben zum Ort des Feuerwerks
Kategorie, Kaliber, Art, Steighöhe
Sicherungsmaßnahmen

Sicherungsmaßnahmen

Befinden sich besonders brandempfindliche Gebäuden und Anlagen im Umkreis von 200 m ?
z.B. Kirchen, Krankenhäuser, Kinder-/Alteneinrichtungen, Schulen, Fachwerkhäuser
Sind Sicherungsmaßnahmen durch Absperrungen erforderlich ?
Sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich ?
Kostenübernahme

Kostenübernahme

Gem. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 01.01.2023 i.V.m. Ziff. 6 des dazu ergangenen Kostentarifes wird eine Gebühr von 70,00 € erhoben.

Kostenbescheid an*
Abbrennen eine Feuerwerks der Klasse II außerhalb des Verwendungsverbots (2. Januar bis zum 30. Dezember).
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Daten werden nach § 24 ABS. 1 i. V. m. § 23 Abs. 2 der 1. zum Sprengstoffgesetz (SprengV) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

*) Pflichtfelder