- Anzeige des Kaufvertragsinhaltes an die Gemeinde gemäß § 28 Absatz 1 Baugesetzbuch -
Veräußerer
Erwerber
Anzuzeigender Kaufvertragsinhalt
Gem. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 01.01.2023 i.V.m. Ziff. 9.4 des dazu ergangenen Kostentarifes wird eine Gebühr von 25,50 € bzw. bei größeren Aufwand eine Gebühr von 36 € erhoben. Sollten noch weitere Ausdrucke erwünscht sein, kann sich der genannte Betrag erhöhen.
Sofern der Veräußerer oder der Erwerber den Kostenbescheid erhalten soll, ist die Angabe der Daten unter "Vertragsparteien" zwingend erforderlich
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