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Osterfeuer Genehmigung

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Frau J. Reinländer
VerwaltungsfachangestellteRathaus / Haus des Gastes, Zimmer C115 - Bau- und Grundstücksverw. // 1. OG
Ritscherstraße 4
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 853-151
Telefax: 05524 853-223
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Sachgebietsleitung Ordnungsverwaltung


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Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

Allgemeine Informationen

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bearbeitungsdauer

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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