Im Bereich der Kernstadt besteht für Bewohner bestimmter Straßen, die für ihr Fahrzeug keine Garage, keinen Einstellplatz oder andere Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben, die Möglichkeit, einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen.
Dieser Parkausweis berechtigt zum Parken in den hierfür ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich.
Der/Die Antragsteller/in muss in den Bereichen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.
Bewohner-Parkbereich A = Schulstraße (Einmündung "Am Kummel" bis Einmündung "Weinberg")
Bewohner-Parkbereich B = Schulstraße (Einmündung "Weinberg" bis Einmündung Ritscherstraße)
Bewohner-Parkbereich C = Schulstraße (Einmündung Ritscherstraße bis Einmündung Hauptstraße)
Bewohner-Parkbereich D = Ladestraße
Bewohner-Parkbereich E = Lutterstraße/Ecke Hauptstraße ("Böhme-Brunnen")
Bewohner-Parkbereich F = Stützerstraße
