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Bewohner-Parkausweis Erteilung

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Herr M.-U. Schröder
VerwaltungsfachangestellterRathaus / Haus des Gastes, Zimmer C111 - Ordnung/Soziales // 1. OG
Ritscherstraße 4
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 853-132
Telefax: 05524 853-223
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Sachbearbeitung Ordnungsverwaltung/Feuerwehr


Allgemeine Informationen

Im Bereich der Kernstadt besteht für Bewohner bestimmter Straßen, die für ihr Fahrzeug keine Garage, keinen Einstellplatz oder andere Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben, die Möglichkeit, einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen.

Dieser Parkausweis berechtigt zum Parken in den hierfür ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. 

Der/Die Antragsteller/in muss in den Bereichen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.

Bewohner-Parkbereich A = Schulstraße (Einmündung "Am Kummel" bis Einmündung "Weinberg")

Bewohner-Parkbereich B = Schulstraße (Einmündung "Weinberg" bis Einmündung Ritscherstraße)

Bewohner-Parkbereich C = Schulstraße (Einmündung Ritscherstraße bis Einmündung Hauptstraße)

Bewohner-Parkbereich D = Ladestraße

Bewohner-Parkbereich E = Lutterstraße/Ecke Hauptstraße ("Böhme-Brunnen")

Bewohner-Parkbereich F = Stützerstraße

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Bad Lauterberg im Harz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

120,00 Euro pro Jahr bzw. 10,00 Euro pro anteiligem Monat

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohner-Parkausweis ist für ein Jahr gültig.

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