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Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis der Kapitalbindung für „bestehende Gesellschaften“ gem. § 154 Abs. 2 StBerG Erteilung

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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
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Steuerberaterkammer Niedersachsen VCard
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Telefon: 051128890-0
Telefax: 051128340-32
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stbk-nie­der­sach­sen.de

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

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