In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Inhaltsbereich
Archivgut: Einsicht gewähren
| Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Telefon: 0551525-0 Telefax: 0551525-62588 E-Mail: info@landkreisgoettingen.deHomepage: https://www.landkreisgoettingen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Archiv.
In Niedersachsen existieren neben dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover mit weiteren Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel außerdem Landkreis-, Gemeinde- und Stadtarchive. Auch der Niedersächsische Landtag, die Universitäten, die Landeskirchen und verschiedene Wirtschaftsbereiche unterhalten eigene Archive.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.
Zuständige Stelle
Das Archiv der Stadt Bad Lauterberg im Harz wird ehrenamtlich betreut.
Die zuständige Sachbearbeiterin berät Sie gern und vermittelt für Sie den Kontakt zur Archivgemeinschaft Bad Lauterberg im Harz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
