Die Stadt Bad Lauterberg im Harz betreibt eine getrennte Kanalisation als zentrale öffentliche Einrichtung.
Die Kanalisation besteht aus Schmutzwasserkanälen, die das Schmutzwasser von den Privathaushalten und Gewerbebetrieben eingeleitete Abwasser aufnimmt und zur Kläranlage befördern und aus Niederschlagswasserkanälen, die das eingeleitete Regenwasser in den nächsten Bach oder Fluss führen.
Abwassergebühr
Maßstab für die zentralen Abwassergebühren ist der abgelesene Frischwasserverbrauch.
(1 cbm Frischwasser = 1 cbm Abwasser)
Die Stadt Bad Lauterberg im Harz hat die Erhebung und Abrechnung auf die Firma Harz Energie GmbH & Co. KG übertragen.
Absetzung von Abwassermengen
Wassermengen, die nachweislich nicht in die zentrale Abwasseranlage gelangt sind, können auf Antrag abgesetzt werden. Um die absetzbaren Wassermengen nachzuweisen, in die Installation eines Zwischenzählers erforderlich.
Eine Absetzung ist nur möglich für
- Gartenbewässerung (Bewässerung von Grünanlagen)
- Viehhaltung (Tränkung der Tiere und Nutzung zur Feldbewirtschaftung)
- Produktionsstätten (im Einzelfall)
- im Falle eines Wasserrohrbruchs (sofern das Wasser nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt ist)
Nicht zulässig ist eine Absetzung von Abwassermengen für das Befüllen von Schwimmbädern, Swimmingspools, Kinderbecken etc.
Zum Nachweis der Wassermengen, die nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen, ist neben dem Hauptwasserzähler des Wasserversorgungsunternehmens ein weiterer Kaltwasserzähler (Zwischenzähler) erforderlich. Der Zwischenzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen und durch einen anerkannten Fachbetrieb in die Wasserleitung eingebaut werden. Es muss gewährleistet sein, dass der Zwischenzähler nur das Wasser erfasst, welches z. B. für die Gartenbewässerung verwendet wird.
Nach dem ordnungsgemäßen Einbau eines Zwischenzählers kann die Absetzung von Abwassermengen bei der Stadt Bad Lauterberg im Harz beantragt werden. Dem Antragsformular ist eine Kopie der Rechnung des Fachbetriebes über den Zählereinbau und ein Lichtbild des des eingebauten Zwischenzählers beizufügen, aus dem die Art des Zwischenzählers, die Zählernummer und der Zählerstand ersichtlich sind.
Für die Antragsbearbeitung werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz erhoben.
Niederschlagswassergebühr
Der Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die befestigte und einleitende Grundstücksfläche sowie der Straßen, Wege und Plätze. Zu Ermittlung der einleitenden Grundstücksflächen erhält jeder Grundstückseigentümer ein entsprechendes Veranlagungsformular, auf dem die einleitenden Flächen binnen eines Monats erklärt werden sollen. Änderungen der Bemessungsflächen sind ebenfalls binnen eines Monats ohne Aufforderung anzuzeigen.
