Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Inhaltsbereich
Abwassergebühr
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Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Abwasserabgabensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz
